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Steuern für Bauunternehmen: Vorsteuer und Abschreibungen

Verstehen Sie die wichtigsten Steuerinstrumente im Baugewerbe und nutzen Sie Vorsteuerabzüge sowie Abschreibungen optimal für Ihr Unternehmen

13 Min Lesedauer Mittelstufe Februar 2026
Steuererklärungsformulare und Quittungen für Bauunternehmen auf einem Bürotisch

Warum Steuerwissen im Baugewerbe entscheidend ist

Im Baugewerbe spielen Steuern eine besondere Rolle. Sie’re nicht nur eine administrative Pflicht – richtig genutzt, können Sie damit erhebliche Kosten sparen. Das Problem: Viele Bauunternehmen lassen Geld auf dem Tisch liegen, weil sie die Mechaniken von Vorsteuerabzug und Abschreibungen nicht vollständig nutzen.

In diesem Leitfaden schauen wir uns an, wie diese beiden Instrumente funktionieren, welche Besonderheiten es beim Baugewerbe gibt und wie Sie konkret davon profitieren können. Wir erklären das verständlich – ohne unnötige Fachbegriffe.

Was Sie in diesem Artikel lernen

  • Wie der Vorsteuerabzug funktioniert und wann Sie ihn nutzen können
  • Die verschiedenen Abschreibungsarten für Maschinen und Ausrüstung
  • Besonderheiten bei Subunternehmerleistungen
  • Praktische Tipps zur Optimierung Ihrer Steuerlast

Der Vorsteuerabzug: Ihre Waffe gegen Mehrwertsteuer

Der Vorsteuerabzug ist wahrscheinlich das wichtigste Steuerelement für Bauunternehmen. Vereinfacht gesagt: Sie zahlen Mehrwertsteuer, wenn Sie Material kaufen, Subunternehmer bezahlen oder Dienstleistungen einkaufen. Diese gezahlte Steuer können Sie von der Steuer abziehen, die Sie selbst von Ihren Kunden eingenommen haben.

Das funktioniert nur, wenn Sie es richtig dokumentieren. Rechnungen vom Lieferanten müssen vollständig sein – mit Ihrer Steuernummer, dem genauen Datum, der Leistungsbeschreibung. Viele Handwerksbetriebe verlieren Tausende Euro, weil sie nicht-konforme Rechnungen haben oder die Dokumentation nicht sauber ist.

Ein weiterer kritischer Punkt: Nicht alle Ausgaben berechtigen Sie zum Vorsteuerabzug. Kraftfahrzeugversicherungen, Geschenke über 35 Euro pro Person – diese Positionen sind ausgenommen. Sie müssen wissen, was abzugsfähig ist und was nicht.

Geschäftsfrau mit Taschenrechner und Steuerformularen beim Überprüfen von Geschäftsausgaben
Bauarbeiter inspiziert schwere Baumaschinen auf einer Baustelle bei Tageslicht

Abschreibungen: Wie Ihre Maschinen Steuern sparen

Abschreibungen sind das zweite große Thema. Wenn Sie eine Maschine für 50.000 Euro kaufen, können Sie diesen Betrag nicht einfach als Betriebsausgabe abziehen. Stattdessen verteilen Sie die Kosten über mehrere Jahre – das nennt sich Abschreibung.

Es gibt verschiedene Methoden. Die lineare Abschreibung ist am häufigsten: Sie teilen die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer. Eine Schubkarrenmaschine mit 10 Jahren Lebensdauer wird mit 10% pro Jahr abgeschrieben. Eine Spezialmaschine mit 5 Jahren mit 20% pro Jahr.

Besonderheit für Bauunternehmen: Gebäude und bauliche Einrichtungen haben längere Abschreibungszeiten – oft 50 Jahre oder mehr. Das ist wichtig zu wissen, wenn Sie in Ihre Infrastruktur investieren.

Abschreibungsarten im Detail

Lineare Abschreibung

Die Standard-Methode. Der Wert der Maschine sinkt gleichmäßig jedes Jahr. Einfach zu berechnen, vorhersagbar, beliebt bei der Finanzbehörde.

Beispiel: 100.000 Maschine, 5 Jahre Nutzung = 20.000 Abschreibung pro Jahr

Degressive Abschreibung

Der Wert sinkt schneller in den ersten Jahren. Das ist vorteilhaft, wenn Sie den Steuervorteil früher brauchen. Achtung: Es gibt strenge Regeln, wann das erlaubt ist.

Beispiel: Höhere Abschreibung in Jahr 1, dann sinkend

Sofortabschreibung

Für Gegenstände unter 800 (brutto). Sie können diese direkt vollständig als Betriebsausgabe abziehen. Das spart Verwaltungsaufwand.

Beispiel: Handwerkzeug für 400 ist sofort abzugsfähig

Pool-Abschreibung

Sie fassen ähnliche Gegenstände zusammen (z.B. alle Kleinmaschinen) und schreiben die Gruppe gemeinsam ab. Flexibel und praxisfreundlich für Bauunternehmen.

Beispiel: Alle Elektrowerkzeuge zusammen mit 25% p.a. abschreiben

Besonderheiten beim Baugewerbe

Das Baugewerbe hat spezielle Regelungen. Eine wichtige ist die Bauleistungsversicherung. Sie’re nicht abzugsfähig, aber Sie müssen sie trotzdem zahlen – das ist häufig ein Knackpunkt bei der Steuererklärung.

„Wer seine Materialrechnungen nicht richtig archiviert, riskiert, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug pauschal um 20-30% reduziert.”

Ein weiteres Thema: Subunternehmerleistungen. Wenn Sie einen anderen Betrieb für Teilleistungen beauftragen, brauchen Sie eine gültige Bescheinigung der Betriebsstätte (BiBu-Bescheinigung). Ohne diese können Sie die Vorsteuer nicht abziehen – das ist streng geregelt.

Auch wichtig: Fahrtkosten und Fahrzeuge. Wenn Sie einen Firmenwagen nutzen, können Sie Betriebskosten abziehen, aber nicht die Privatnutzung. Die Dokumentation muss hier besonders sauber sein.

Praktische Checkliste für Ihr Bauunternehmen

01

Rechnungen archivieren

Sammeln Sie alle Rechnungen systematisch. Sie müssen digital oder in Papierform mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Das ist nicht optional – das Finanzamt prüft das regelmäßig.

02

Anlagenvermögen katalogisieren

Führen Sie eine genaue Liste aller Maschinen und Ausrüstungen mit Anschaffungsdatum, Kosten und Nutzungsdauer. Das macht die Abschreibung transparent und einfach.

03

Subunternehmer-Dokumentation

Verlangen Sie von jedem Subunternehmer die BiBu-Bescheinigung. Speichern Sie diese ab. Das ist Ihre Versicherung gegen Vorsteuer-Ausfallrisiken.

04

Fahrtenbuch führen

Bei Firmenwagen: Dokumentieren Sie Fahrten mit Datum, Ziel und Geschäftszweck. Das reduziert Privatnutzungs-Fragen und macht die Abzugsfähigkeit klar.

Fazit: Steuern sind Chefsache

Vorsteuerabzug und Abschreibungen sind nicht kompliziert – wenn Sie die Grundprinzipien verstanden haben. Das Wichtigste: Dokumentation. Saubere, vollständige Rechnungen, gute Archivierung und eine klare Anlagenverwaltung – das sind die Fundamente, auf denen alles andere aufbaut.

Im Baugewerbe ist das noch kritischer als in anderen Branchen, weil die Finanzbehörde hier besonders genau hinschaut. Aber das ist auch Ihre Chance: Wer alles richtig macht, spart mit diesen Instrumenten wirklich Geld. Oft im fünfstelligen Bereich pro Jahr.

Wenn Sie unsicher sind, was für Ihr Unternehmen optimal ist – holen Sie sich einen Steuerberater an Bord. Die Investition amortisiert sich durch die Ersparnisse meist bereits im ersten Jahr.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zu Steuerthemen im Baugewerbe. Er ist nicht als Steuerberatung auszulegen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Accountant. Die Steuergesetze sind komplex und ändern sich regelmäßig. Die spezifische Situation Ihres Unternehmens kann erheblich von den hier beschriebenen Szenarien abweichen.

Für konkrete steuerliche Fragen zu Ihrem Betrieb sollten Sie immer einen Fachmann konsultieren. Die Informationen in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, können aber nicht als vollständig oder fehlerlos garantiert werden.